Hier informieren wir Sie rechtzeitig über z.B. Urlaube und wer die Vertretung übernimmt.
Bis auf Weiteres ist gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beim Betreten der Praxis das Tragen einer FFP-2-Maske für alle Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr verpflichtend. Vom 6.-17 Lebensjahr ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend. Kinder unter 6 Jahren benötigen auch weiterhin keine Maske.
Montag
8.00-12.00 Uhr, 15.00-18.00 Uhr
Dienstag
8.00-12.00 Uhr, 15.00-18.00 Uhr
Mittwoch
8.00-13.00 Uhr
Donnerstag
8.00-12.00 Uhr, 15.00-18.00 Uhr
Freitag
8.00-13.00 Uhr
Sprechstundentermine nach vorheriger Vereinbarung
Termine nach Vereinbarung für längere Gespräche (z.B. reisemedizinische Beratung) oder aufwändige Untersuchungen
Telefonsprechstunde Montag bis Freitag nach der Sprechstunde. Bitte geben Sie uns hierzu eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind.
Ab sofort sind Belehrungen nach §42,43 Infektionsschutzgesetz online über die Seite des Städtischen Gesundheitsamtes durchführbar: https://www.heilbronn.de/leben/gesundheit/staedtisches-gesundheitsamt/belehr ung-fuer-beschaeftigte-im-lebensmittelbereich.html