Praxis wegen Abrechnung geschlossen vom: 28.09.2023 bis: 29.09.2023
Vertretung haben die Praxen:
Hausarztpraxis Obereisesheim
Hauptstraße 36
74172 Neckarsulm
Tel.: 07132-42270
Dr. med. Serbica
Heidelberger Straße 90c
74080 HN-Böckingen
Tel.: 4 14 14
Drs. med. Küster
Ludwigsburgerstr. 10
74080 HN-Böckingen
Tel.: 3 12 24
In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Rettungsleitstelle – Tel. 112
Wir können ab sofort für Patienten das COVID-19 Impfzertifikat – Genesenen Zertifikat ausstellen.
Termin vereinbaren
Sie können telefonisch unter der Telefonnummer 07131-6187310 einen Termin für eine Corona-Impfung vereinbaren
Informationen zur Impfung
In unserer Praxis ist eine Impfung gegen CoViD-19 mit den Impfstoffen von BionTech/Pfizer (Comirnaty, mRNA-Impfstoff), AstraZeneca (Vaxzevria, Vektor-Impfstoff) und Johnson&Johnson (Janssen, Vektor-Impfstoff) möglich. Bitte nutzen Sie das Formular „Impfanmeldung“ auf der Homepage und unsere Emailadresse zur Anmeldung zur Impfung.
Die Aufklärungsunterlagen (Anamnesebogen & Aufklärungsbogen) laden Sie bitte z.B. auf unserer Homepage oder beim Robert-Koch-Institut und bringen diese ausgefüllt zum Impftermin mit. Übersetzungen der Aufklärungsunterlagen in verschiedene Sprachen finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts.
Die einzelnen Impfstoffe unterscheiden sich in der Zulassung: Comirnaty ist ab dem 12. Lebensjahr zugelassen. Vaxzevria ist ab dem 18. Lebensjahr zugelassen. Janssen ist ebenfalls ab dem 18. Lebensjahr zugelassen – dies ist aktuell der einzige Impfstoff gegen CoViD-19, der für eine Einmalgabe zugelassen ist.
Die Wartezeit auf einen Impftermin (mRNA-Impfstoff Comirnaty, Vektor-Impfstoff Janssen) beträgt aktuell 1 Woche.
Ab sofort bieten wir neben den klassischen Covid-19-Schnelltests (POC-Tests) auch kleinkindgerechte „Lolli“-Antigen-Tests als Praxisleistung an. Die Tests sind erfüllen die Vorgaben der Corona-Verordnung zur Testung im Rahmen der Quarantäne und sind bedingt geeignet zur Verkürzung der Quarantäne nach Einreise aus einem ausländischen Covid-19-Risikogebiet sowie zur Vorlage bei der Einreise in andere Länder.
Bis auf Weiteres ist gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beim Betreten der Praxis das Tragen einer FFP-2-Maske für alle Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr verpflichtend. Vom 6.-17 Lebensjahr ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend. Kinder unter 6 Jahren benötigen auch weiterhin keine Maske.