Die Praxis ist vom 30.05.23 bis 09.06.2023 wegen Urlaub geschlossen.
Vertretung haben die Praxen:
Dr. med. Heck
30.05.23 – 09.06.23
Burgundenstr. 50
74078 HN-Frankenbach
Tel.: 48 48 49
Dr. med. Icli
30.05.23 – 07.06.23
Holzstr. 8
74072 Heilbronn
Tel.: 81503
Hausarztpraxis Obereisesheim
30.05.23 – 09.06.23
Hauptstraße 36
74172 Neckarsulm
Tel.: 07132-42270
Drs. med. Batora / Boll
05.06.23 – 09.06.23
Frankenbacher Str. 47
74078 HN-Neckargartach
Tel.: 22188
In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Rettungsleitstelle – Tel. 112
Wir können ab sofort für Patienten das COVID-19 Impfzertifikat – Genesenen Zertifikat ausstellen.
Termin vereinbaren
Sie können telefonisch unter der Telefonnummer 07131-6187310 einen Termin für eine Corona-Impfung vereinbaren
Informationen zur Impfung
In unserer Praxis ist eine Impfung gegen CoViD-19 mit den Impfstoffen von BionTech/Pfizer (Comirnaty, mRNA-Impfstoff), AstraZeneca (Vaxzevria, Vektor-Impfstoff) und Johnson&Johnson (Janssen, Vektor-Impfstoff) möglich. Bitte nutzen Sie das Formular „Impfanmeldung“ auf der Homepage und unsere Emailadresse zur Anmeldung zur Impfung.
Die Aufklärungsunterlagen (Anamnesebogen & Aufklärungsbogen) laden Sie bitte z.B. auf unserer Homepage oder beim Robert-Koch-Institut und bringen diese ausgefüllt zum Impftermin mit. Übersetzungen der Aufklärungsunterlagen in verschiedene Sprachen finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts.
Die einzelnen Impfstoffe unterscheiden sich in der Zulassung: Comirnaty ist ab dem 12. Lebensjahr zugelassen. Vaxzevria ist ab dem 18. Lebensjahr zugelassen. Janssen ist ebenfalls ab dem 18. Lebensjahr zugelassen – dies ist aktuell der einzige Impfstoff gegen CoViD-19, der für eine Einmalgabe zugelassen ist.
Die Wartezeit auf einen Impftermin (mRNA-Impfstoff Comirnaty, Vektor-Impfstoff Janssen) beträgt aktuell 1 Woche.
Ab sofort bieten wir neben den klassischen Covid-19-Schnelltests (POC-Tests) auch kleinkindgerechte „Lolli“-Antigen-Tests als Praxisleistung an. Die Tests sind erfüllen die Vorgaben der Corona-Verordnung zur Testung im Rahmen der Quarantäne und sind bedingt geeignet zur Verkürzung der Quarantäne nach Einreise aus einem ausländischen Covid-19-Risikogebiet sowie zur Vorlage bei der Einreise in andere Länder.
Bis auf Weiteres ist gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beim Betreten der Praxis das Tragen einer FFP-2-Maske für alle Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr verpflichtend. Vom 6.-17 Lebensjahr ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend. Kinder unter 6 Jahren benötigen auch weiterhin keine Maske.