Das “alte” rosa Papier-Rezept für Kassenpatienten wurde abgelöst durch das neue eRezept.
Was bedeutet das für Sie als Kassenpatient? Zu Beginn eines Quartals kommen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte einmalig in die Praxis. Das ist die Voraussetzung für das Ausstellen von Rezepten.
Bitte beachten Sie: Aktuell gibt es das eRezept leider nur für Kassenpatienten (gesetzlich Versicherte). Privatpatienten müssen weiterhin den Papierausdruck in der Praxis abholen.
Abholung
Das Wiederholungsrezept liegt am Folgetag – nach ärztlicher Prüfung – für Sie zur Abholung bereit. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Krankenkassenkarte im laufenden Quartal vorzulegen. Das postalische Zuschicken von bestellten Rezepten / Überweisungen ist grundsätzlich möglich, wenn Sie uns Briefmarken oder frankierte Rückumschläge zur Verfügung stellen.