Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich im Stadtkreis Heilbronn Beschäftigte im Lebensmittelbereich, die eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz benötigen, müssen einen Termin zur persönlichen Belehrung in der Praxis vereinbaren. Die Belehrung dauert etwa 1 Stunde, Sie erhalten Belehrungsunterlagen und eine Bescheinigung über die erfolgte Belehrung.
Erforderliche Unterlagen: Pass oder Personalausweis
Die Kosten der Belehrung belaufen sich auf 30,60 Euro (bei Abholung der Bescheinigung per EC-Karte oder bar zu bezahlen)
Für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Heilbronn ist das Gesundheitsamt im Landratsamt zuständig.
Riedweg 11
74078 Heilbronn
Ab sofort sind Belehrungen nach §42,43 Infektionsschutzgesetz online über die Seite des Städtischen Gesundheitsamtes durchführbar: https://www.heilbronn.de/leben/gesundheit/staedtisches-gesundheitsamt/belehr ung-fuer-beschaeftigte-im-lebensmittelbereich.html